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Bundesfischereischein
In Deutschland gibt es keinen Bundesfischereischein.
Jedes Bundesland hat einen eigenen Fischereischein.
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Gelten im Saarland abgelegte
Fischereischeinprüfungen und erworbene Fischereischeine in
Baden-Württemberg?
§ 14 Landesfischereiverordnung Baden-Württemberg
(4) Außerhalb des Landes Baden-Württemberg abgelegte
Prüfungen nach Absatz 2 Nr. 4 gelten nur bei Personen als
Sachkundenachweis, die zum Zeitpunkt der Prüfung
keinen Wohnsitz in Baden-Württemberg hatten. Die
Fischereibehörde kann Ausnahmen zulassen.
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Welche Gesetze und Vorschriften gibt es in anderen
Bundesländern?
Sie finden Hinweise zu allen Landesfischereigesetzen und
den meisten Verordnungen im Fischereiportal des Bundes.
portal-fischerei.de
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Wo darf ich fahren und parken?
Wenn Sie angeln gehen und nicht sicher sind, wo Sie parken
oder ans Wasser fahren dürfen, schauen Sie einfach unter
diesem Link, ob Ihr Angelplatz in einem Schutzgebiet
liegt.
In der Regel dürfen Sie in Schutzgebieten nicht fahren und
parken.
Im öffentlichen Bereich gelten die Vorschriften der
Straßenverkehrsordnung und die Schilder müssen vom
Bundesamt für Verkehr und digitale Infrastruktur zugelassen
sein.
Schutzgebiete
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/schutzgebietsverzeichnis
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Wo darf ich mit einem Motorantrieb Bootsfahren?
Auch mit Elektromotor?
- Bootsfahren mit Fremdantrieb ist auf allen nichtschiffbaren
Gewässern in Baden-Württemberg verboten (Gesetz).
Schiffbare Gewässer sind: der Bodensee, der Rhein, der
Neckar. Auf allen anderen Gewässern ist Bootsfahren mit
Fremdantrieb nur mit Sondergenehmigungen erlaubt.
Tipp: Auf jeden Fall vorher bei den
örtlichen Polizeidienststellen fragen.
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Dürfen Kinder angeln?
Kinder dürfen in Baden-Württemberg erst ab dem 10.
Lebensjahr angeln (Gesetz, wird momentan überarbeitet und
soll auf 7 Jahre herabgesetzt werden). Für Kinder und
Jugendliche (10 – 16 Jahre) kann ein Jugendfischereischein
bei der zuständigen Ortsbehörde beantragt werden. Dazu ist
keine Prüfung notwendig.
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Darf eine Begleitperson auf meinen Erlaubnisschein
mitangeln, wenn die Anzahl der erlaubten Angelgeräte nicht
überschritten wird?
In Baden-Württemberg darf laut Gesetz mit maximal 2
Angelruten gefischt werden. Der Erlaubnisschein ist
personengebunden. Deshalb darf eine
Begleitperson (auch eigene Kinder) nur mit
eigenem Erlaubnisschein angeln.
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Darf ich beim Angeln am Wasser
Zelten?
Die Gesetzeslage ist nach unserer Kenntnis nicht eindeutig.
Sie müssen aber immer damit rechnen, dass Sie von
Ordnungskräften aufgefordert werden, Zelte abzubauen. Ein
Zelt ist ein Zelt, unabhängig davon ob es einen Zeltboden
hat oder nicht.
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Mit wie vielen Haken darf ich
Angeln?
Eine Angel darf in Baden-Württemberg bis zu 3 Anbissstellen
haben. Dies kann durch Hinweise auf dem Erlaubnisschein
(Angelkarte) reduziert sein.
Mehrfachhaken (Drilling, Zwilling) gelten als ein Haken.
Kunstköder wie Wobbler können mehrere Haken haben. Die
Gesamtanzahl von 3 Anbissstellen darf dadurch nicht
überschritten werden.
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Darf man von Brücken herab fischen?
Es gibt kein Verbot, von Brücken zu fischen. Natürlich muss
sichergestellt sein, dass gefangene Fische sicher
angelandet werden können.
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Darf ich ein BellyBoat verwenden?
Ein BellyBoat ist formal kein Boot, sondern eine Schwimmhilfe
und darf nur in Gewässern verwendet werden, in denen das Baden
nicht verboten ist. Ein Verbot kann auch auf dem
Erlaubnisschein eingetragen sein.
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Welche Schonzeiten und Schonmaße sind zu
beachten?
Es gelten immer die gesetzlichen Schonmaße und Schonzeiten.
Abweichungen davon müssen im Erlaubnisschein beschrieben sein.
Schonmaße und Schonzeiten Baden-Württemberg
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Mit welchen Angelködern darf ich angeln?
Sofern auf dem Erlaubnisschein keine Einschränkungen vermerkt
sind dürfen sie mit allem was als Angelköder taugt angeln,
sofern keine gesetzlichen Regelungen verletzt werden.
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Wenn ich im Zelt schlafe und Bissanzeiger verwende,
gelten die Angeln dann als beaufsichtigt?
Nein. Wenn sie schlafen oder im Zelt hantieren oder sich vom
Angelplatz entfernen (Toilettengang) sind die Angeln nicht
beaufsichtigt.
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Was ist die Fischereiabgabe und wie hoch sind die
Gebühren?
Ein Fischereischein in Baden-Württemberg ist erst gültig wennn
die Fischereiabgabe bezahlt ist und im Fischereischein
entsprechend vermerkt ist. Die Gebühr beträgt seit
1.1.2024 12€/Jahr. Die Gebühr kann wahlweise für 1 Jahr,
5 Jahre oder 10 Jahre bezahlt werden.
Bezahlen sie momentan nur unter Vorbehalt eines
Gerichtsentscheides zur anhängigen Klage gegen die Abgabe.
Zuletzt geändert:
Mai 2024